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# § 3 Gliederung der Prüfung
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(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
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1.Unternehmensstrategie,
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2.Unternehmensführung,
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3.Personalmanagement,
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4.Innovationsmanagement.
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(2) Im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
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1.Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten,
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2.Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten,
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3.Unternehmensstrategie planen.
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Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
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(3) Im Prüfungsteil „Unternehmensführung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
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1.Unternehmensführung und -organisation gestalten,
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2.Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern,
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3.Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen,
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4.Wertschöpfung optimieren.
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Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
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(4) Im Prüfungsteil „Personalmanagement“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
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1.Personal planen und gewinnen,
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2.Personal führen und entwickeln.
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Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
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(5) Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ wird die Qualifikation nach § 7 im Rahmen einer Projektarbeit, einer Präsentation und eines Fachgesprächs durchgeführt. Mit diesem Prüfungsteil ist innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfungsteile nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 zu beginnen.
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