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# § 21 Inhalt des Antrags
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Der Antrag soll enthalten
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1.Angaben zur Person,
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2.Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang,
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3.eine Darstellung der Verfolgung,
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4.Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf,
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5.die Angabe von Beweismitteln,
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6.eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat, sowie
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7.Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach § 11a Absatz 3 nicht erzogen werden konnten.
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