4 lines
254 B
Markdown
4 lines
254 B
Markdown
# § 2 Gegenstand der Wertermittlung
|
|
|
|
Gegenstand der Beleihungswertermittlung ist das Grundstück, grundstücksgleiche Recht oder vergleichbare Recht einer ausländischen Rechtsordnung, das mit dem Grundpfandrecht belastet ist oder belastet werden soll.
|