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lawgit/laws_md/beitrlv_2006/§2.md

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# § 2 Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte
(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
[Tabelle]
(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2006 wie folgt festgesetzt:
[Tabelle]