4 lines
340 B
Markdown
4 lines
340 B
Markdown
# § 19 Weiterleistung der Kapitalentschädigung
|
|
|
|
Der der Berechnung der Kapitalentschädigung zugrunde gelegte Jahresbetrag wird nach § 80 BEG in monatlichen Teilbeträgen weitergezahlt, bis der Höchstbetrag der Kapitalentschädigung nach § 123 BEG erreicht ist oder der Entschädigungszeitraum nach Maßgabe der §§ 75, 79 BEG endet.
|