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lawgit/laws_md/beamtstg/§21.md

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# § 21 Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
1.Entlassung,
2.Verlust der Beamtenrechte,
3.Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder
4.Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.