8 lines
822 B
Markdown
8 lines
822 B
Markdown
# § 5 Inkrafttreten
|
||
|
||
(1) Diese Anordnung tritt für die Beihilfefestsetzung sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren in Angelegenheiten der Beihilfe mit Wirkung vom 1. November 2024 in Kraft.
|
||
|
||
(2) Diese Anordnung tritt für das Widerspruchs- und Klageverfahren in Angelegenheiten der Reisekosten, Umzugskosten, Betreuungskosten, Trennungsgeld (In- und Ausland) und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durch Verschulden Dritter mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
|
||
|
||
(3) Diese Anordnung tritt für die Bezügefestsetzung sowie für das Widerspruchs- und Klageverfahren in den Bereichen der Besoldung (Bezüge und Entgelt) und betreffend Leistungen nach § 17 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft.
|