4 lines
325 B
Markdown
4 lines
325 B
Markdown
# § 4 Bestätigung des Qualifizierungsbildes
|
|
|
|
Auf Antrag des Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung bestätigt die zuständige Stelle die Übereinstimmung des Qualifizierungsbildes mit den Vorgaben des § 3. Die Bestätigung ist auf der nach § 7 Abs. 3 beizufügenden Abschrift des Qualifizierungsbildes aufzuführen.
|