8 lines
839 B
Markdown
8 lines
839 B
Markdown
# § 22 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
|
|
|
|
(1) Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Prüfungsbereiche nach § 5 situationsbezogen thematisiert werden. Die Aufgabenstellungen müssen der zu prüfenden Person eigenständig entwickelte Lösungen ermöglichen.
|
|
|
|
(2) Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgaben. Eine der beiden Aufgabenstellungen soll in englischer Sprache vorliegen.
|
|
|
|
(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabe mindestens 120 Minuten. Insgesamt soll die Bearbeitungszeit nicht mehr als 300 Minuten betragen.
|