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# § 1 Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
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(1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist ein Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung als Bundesoberbehörde errichtet.
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(2) Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat seinen Sitz in Bonn.
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