Files
lawgit/laws_md/b_chsenmausbv_2010/§1.md

4 lines
247 B
Markdown

# § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Büchsenmachers und der Büchsenmacherin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 22 der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.