4 lines
223 B
Markdown
4 lines
223 B
Markdown
# § 15 Übergangsregelung
|
|
|
|
Die Prüfungen zu dem Abschluss „Berufspädagoge/Berufspädagogin für Aus- und Weiterbildung IHK“ können bis zum 31. Dezember 2013 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
|