4 lines
267 B
Markdown
4 lines
267 B
Markdown
# § 1 Regelungsgegenstand
|
|
|
|
Diese Verordnung regelt die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch für Berechtigte, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
|