8 lines
418 B
Markdown
8 lines
418 B
Markdown
# § 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
|
|
|
|
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
|
|
1.Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
|
|
2.Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
|
|
3.Ausbildung durchführen und
|
|
4.Ausbildung abschließen.
|