4 lines
231 B
Markdown
4 lines
231 B
Markdown
# § 107 Stadtstaatenklausel
|
|
|
|
Die Senate der Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.
|