11 lines
805 B
Markdown
11 lines
805 B
Markdown
# § 7 Deckungssumme und Regeldeckungssumme
|
|
|
|
(1) Bei der Festsetzung der Höhe der Deckungsvorsorge (Deckungssumme) ist von einer für den Regelfall festzusetzenden Deckungssumme (Regeldeckungssumme) auszugehen, sofern die Deckungssumme in diesem Abschnitt nicht unmittelbar bestimmt ist.
|
|
|
|
(2) Die Deckungssumme beträgt
|
|
1.im Fall des § 8a Absatz 1 nicht weniger als 80 Millionen Euro und höchstens 125 Millionen Euro,
|
|
2.im Fall des § 8b höchstens 125 Millionen Euro,
|
|
3.im Fall des § 9 Absatz 1 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 2,5 Milliarden Euro,
|
|
4.in den Fällen des § 11 Absatz 1 und des § 12 Absatz 1 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 500 Millionen Euro und
|
|
5.im Fall des § 11 Absatz 2 nicht weniger als 70 Millionen Euro und höchstens 700 Millionen Euro.
|