6 lines
270 B
Markdown
6 lines
270 B
Markdown
# § 29 Durchführung des schriftlichen Teils
|
|
|
|
(1) Die Aufsichtsarbeiten werden unter Aufsicht geschrieben. Die Aufsichtsführenden werden von der Schulleitung bestellt.
|
|
|
|
(2) Die Aufsichtsarbeiten sind in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Werktagen durchzuführen.
|