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# § 4 Erstattungsverfahren für Wehrpflichtige
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(1) Der vom Wehrpflichtigen einzureichende Antrag muß Angaben enthalten über
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1.Vor- und Zuname sowie Geburtstag und den Wohnort vor Beginn des Wehrdiensts,
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2.die Dauer und die Art des Wehrdiensts,
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3.die Einrichtung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung und die Bestimmungen, nach denen die Beiträge an diese entrichtet werden, insbesondere die Satzung, den Versicherungsvertrag, die sonstigen Vereinbarungen,
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4.die Höhe des Beitrags, der auf die Wehrdienstzeit entfällt, sowie über die Höhe der in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Wehrdiensts entrichteten Beiträge,
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5.eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung seiner Berufsgruppe,
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6.die Stelle, an die der zu erstattende Betrag gezahlt werden soll unter Angabe insbesondere von Kontonummer, Kassenzeichen und Sozialversicherungsnummer.
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(2) Die Angaben zu Absatz 1 Nr. 2 bis 5 sind nachzuweisen. Für die Vorlage von Unterlagen können die mit der Erstattung beauftragten Stellen Erleichterung gewähren.
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