4 lines
242 B
Markdown
4 lines
242 B
Markdown
# § 113 Auswahl der Behörde
|
|
|
|
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Finanzbehörde angehört.
|