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# § 9 Angaben auf der Verschreibung
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Auf der Verschreibung sind von den Apotheken einzeln anzugeben
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1.bei Fertigarzneimitteln der Apothekenabgabepreis, zusätzlich berechnete Beträge und die Summe der Einzelbeträge,
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2.bei Arzneimitteln, die in Apotheken hergestellt werden, außerdem die Einzelbeträge des Apothekenabgabepreises,
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3.bei einem Betrag nach § 6 auch die Zeit der Inanspruchnahme.
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