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lawgit/laws_md/amausbv_2004/§2.md

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# § 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.Naturstein,
2.feuerfeste und keramische Rohstoffe,
3.Sand und Kies,
4.Steinkohle,
5.Braunkohle
gewählt werden.