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# § 75 Erhebungseinheiten
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Erhebungseinheiten der Bestandserhebung sind:
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1.die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,
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2.die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
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3.die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,
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soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.
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