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# § 17 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
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(1) Erhebungsmerkmale der Strauchbeerenerhebung sind
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1.jährlich
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a)die Anbaufläche und Erntemenge nach Pflanzenarten im Freiland und unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen, die Kulturformen, beim Schwarzen Holunder zusätzlich die Nutzungsart und beim Sanddorn zusätzlich der Stand der Ertragsfähigkeit,
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b)die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise,
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2.zusätzlich alle drei Jahre, beginnend 2012, die Ernteverwendung.
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(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 ist das laufende Kalenderjahr. Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.
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