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# § 8 Ziele
Jede Erzeugerorganisation hat mindestens eines der folgenden Ziele ganz oder teilweise zu verfolgen:
1.Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung,
2.Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder oder
3.Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise.