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# § 8 Ziele
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Jede Erzeugerorganisation hat mindestens eines der folgenden Ziele ganz oder teilweise zu verfolgen:
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1.Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung,
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2.Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder oder
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3.Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise.
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