4 lines
196 B
Markdown
4 lines
196 B
Markdown
# § 1 Mitteilungen nach §§ 55 und 56 des Tierarzneimittelgesetzes
|
|
|
|
Für die elektronische Mitteilung ist die von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellte digitale Datei zu verwenden.
|