Files
lawgit/laws_md/verpackdg/§65.md
2026-08-16 06:30:22 +00:00

399 B

§ 65 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung

Die Unterrichtung der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung nach Artikel 60 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 hat die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorzunehmen.