Files
lawgit/laws_md/verpackdg/§62.md
2026-08-16 06:30:22 +00:00

4 lines
345 B
Markdown

# § 62 Sprache der EU-Konformitätserklärungen
Eine unterzeichnete Version der EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU)2025/40muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.