8 lines
518 B
Markdown
8 lines
518 B
Markdown
# § 1 Wahlorgane
|
|
|
|
Wahlorgane im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind
|
|
1.der Bundeswahlbeauftragte und sein Stellvertreter sowie die Landeswahlbeauftragten und ihre Stellvertreter (Wahlbeauftragte),
|
|
2.die Wahlausschüsse der Versicherungsträger, Bezirksverwaltungen oder Landesgeschäftsstellen, die eigene Organe bilden (Wahlausschüsse),
|
|
3.der Bundeswahlausschuß und die Landeswahlausschüsse (Beschwerdewahlausschüsse),
|
|
4.die Briefwahl- und Online-Wahlleitungen (Wahlleitungen).
|