4 lines
228 B
Markdown
4 lines
228 B
Markdown
# § 20
|
|
|
|
Die Eintragungen in die erste Abteilung des Schiffsregisters sind allen aus dem Registerblatt ersichtlichen dinglich Berechtigten bekanntzumachen. Auf die Bekanntmachung kann verzichtet werden. § 19 gilt entsprechend.
|