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# § 4 Vorrangige Bereiche
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Die Einführung von IVS-Diensten einschließlich der Verfügbarkeit der für die IVS-Dienste benötigten Daten sind vorrangig in den folgenden Bereichen vorgesehen:
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1.Informations- und Mobilitätsdienste,
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2.Dienste des Reise-, Transport- und Verkehrsmanagements,
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3.Dienste für die Straßenverkehrssicherheit und
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4.Dienste für kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität.
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