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lawgit/laws_md/alehrv/§11.md
2026-05-08 21:09:15 +00:00

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# § 11 Weitere Anrechnungen
Eine Anrechnung auf die Jahreslehrverpflichtung bis maximal 3,6 Lehrveranstaltungsstunden pro Kalendertag kann erfolgen für
1.die Teilnahme an Fortbildungen,
2.Praxisaufenthalte,
3.Dienstreisen und
4.krankheitsbedingte Dienstunfähigkeiten.