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lawgit/laws_md/spv/§2.md
2026-02-20 19:37:15 +00:00

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# § 2 Gestaltung des Sonderungsplans
Der Sonderungsplan ist nach den in §§ 3 bis 5 bestimmten Grundsätzen zu gestalten. Hierbei sind die für die einzelnen Arten der Sonderungsverfahren in den Anlagen 1 bis 6 zu dieser Verordnung festgelegten Muster zu verwenden. Die zeichnerische Ausgestaltung richtet sich nach Landesrecht.