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# § 6 Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
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Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt auf seiner Internetseite bekannt:
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1.die zulässigen Dateiformate für und weitere technische Anforderungen an die nach den §§ 2 bis 4 eingereichten elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen,
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2.die Einzelheiten der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur am elektronischen Dokument sowie
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3.weitere Angaben, die für die Übermittlung oder Einreichung nach den §§ 2 bis 4 erforderlich sind, um die Zuordnung und Weiterverarbeitung der elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen zu gewährleisten.
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