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lawgit/laws_md/ervdpmav_2026/§6.md
2026-03-01 21:09:31 +00:00

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# § 6 Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt auf seiner Internetseite bekannt:
1.die zulässigen Dateiformate für und weitere technische Anforderungen an die nach den §§ 2 bis 4 eingereichten elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen,
2.die Einzelheiten der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur am elektronischen Dokument sowie
3.weitere Angaben, die für die Übermittlung oder Einreichung nach den §§ 2 bis 4 erforderlich sind, um die Zuordnung und Weiterverarbeitung der elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen zu gewährleisten.