KMANZV
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Einreichungsverfahren
- § 2 Anzeigen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und bei Errichtung einer Zweigniederlassung
- § 3 Anzeigen bei bedeutenden Beteiligungen am eigenen Institut und bei passivischen engen Verbindungen
- § 4 Anzeigen bei aktivischen engen Verbindungen
- § 5 Anzeigen bei wesentlichen Auslagerungen
- § 6 Anzeigen bei der Vereinigung von Instituten
- § 7 Anzeigen bei Nebentätigkeiten und bei Beteiligungen
- § 8 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
- § 9 Inkrafttreten