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lawgit/laws_md/schausrv_2026/§32.md
2026-07-01 21:07:46 +00:00

272 B

§ 32 EU-Schutzklauselverfahren

Ergibt ein nach Artikel 27 der Richtlinie 2014/90/EU in der Fassung vom 30. April 2021 durchgeführtes EU-Schutzklauselverfahren, dass eine im Zuge der Marktüberwachung getroffene Maßnahme nicht gerechtfertigt ist, ist sie aufzuheben.