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lawgit/laws_md/pflegearbbv_7/§5.md
2026-07-01 21:07:46 +00:00

176 B

§ 5 Ausschlussfrist

Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.