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2026-07-01 21:07:46 +00:00

307 B

§ 8 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten

Wird der Jahresabschluss ohne Änderungen festgestellt, so genügt die Mitteilung hierüber mit dem Datum des Tages der Feststellung; die Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses ist in diesem Fall nicht erforderlich.