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§ 11 Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Augenoptiker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“
(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Augenoptiker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Betriebs im Augenoptiker-Handwerk erfolgsorientiert, kundenorientiert und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er anatomische Gegebenheiten, gesundheitliche Gegebenheiten, physiologische Gegebenheiten, ästhetische Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte, soziale Gesichtspunkte sowie den Stand der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Augenoptiker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“ besteht aus folgenden berufsbezogenen Qualifikationen: 1.die Leistungserbringung vorbereiten, hierzu zählen insbesondere: a)Methoden der Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie unter Berücksichtigung einzusetzender Fertigungsverfahren, Instandsetzungsverfahren, Messverfahren und Prüfverfahren, den Einsatz von Personal, Material, Produkten, Geräten, Maschinen und Werkzeugen planen, b)mögliche Störungen bei der Leistungserbringung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen an der Leistungserbringung Beteiligten, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen zu deren Vermeidung oder Behebung entwickeln sowie c)Handhabungshinweise und Informationen sowohl für Materialien als auch für Produkte leistungsbezogen auswerten und erläutern sowie Eigenschaften der Materialien erläutern,
2.die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere: a)berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie den Stand der Technik anwenden, b)Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und zur Gefahrenbeseitigung erläutern sowie Folgen ableiten, c)Fehler und Mängel in der Leistungserbringung erkennen, erläutern sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung ableiten, d)Wirkungsweise von Korrektionsmitteln erklären, e)Vorgehensweise zur Versorgung mit Korrektionsbrillen beschreiben, insbesondere in Bezug auf aa)die Sehschärfe, bb)die Korrektionswirkung, cc)die Zentrierdaten, dd)die Fertigungsgenauigkeit sowie ee)die Toleranzen,
f)Vorgehensweise bei der Durchführung der Funktionsprüfungen der Korrektionsbrille und die Bewertung der Funktionskontrollen beschreiben, g)Fertigungsverfahren der Korrektionsbrille sowie Vorgehensweise bei der Endanpassung beschreiben, h)Vorgehensweise zur Versorgung mit Kontaktlinsen beschreiben, i)Vorgehensweise bei der Kontaktlinsenanpassung beschreiben, insbesondere in Bezug auf aa)die Sehschärfe, bb)die Korrektionswirkung, cc)die anatomischen Gegebenheiten, dd)die physiologischen Gegebenheiten sowie ee)die Messdaten,
j)Vorgehensweise bei der Funktionskontrolle der Kontaktlinsen beschreiben, k)Abgabe der Kontaktlinsen und regelmäßige Funktionskontrollen beschreiben, dabei aa)die Nachbearbeitung von Kontaktlinsen berücksichtigen sowie bb)die Einweisung in Handhabung und Pflege sowie die Wirkungsweise von Kontaktlinsenpflegemitteln erläutern sowie
l)Vorgehensweise zur Versorgung mit Sondersehhilfen erläutern,
3.die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere: a)Kriterien zur Feststellung der Qualität der erbrachten Leistungen erläutern, b)Leistungen dokumentieren, c)Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten, d)Vorgehensweise bei Übergabe der Leistung und Information der Kundinnen und Kunden über Handhabung, Pflege und Wartung erläutern, e)Leistungen gegenüber der Kundin oder dem Kunden sowie anderen Kostenträgern abrechnen, f)Möglichkeiten des Aufbaus und Erhalts von Kundenzufriedenheit sowie der Kundenbindung erläutern und beurteilen sowie g)Serviceleistungen anlässlich der Übergabe, insbesondere laufende Funktionskontrollen, erläutern.