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2026-07-01 21:07:46 +00:00

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§ 10 Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Augenoptiker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“

(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Augenoptiker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Augenoptiker-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er anatomische Gegebenheiten, gesundheitliche Gegebenheiten, physiologische Gegebenheiten, ästhetische Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte, soziale Gesichtspunkte sowie den Stand der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll die in Absatz 2 Nummern 1 und 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.

(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Augenoptiker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden berufsbezogenen Qualifikationen: 1.Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere: a)Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine ergebnisorientierte Gesprächsführung, b)Beschreiben der Vorgehensweise zur Feststellung und Korrektion optischer Ursachen von verminderter Sehleistung bei aa)augenoptischen Anamnesen, bb)Sehschärfenbestimmungen, cc)Eingangstesten, dd)Refraktionsbestimmungen sowie ee)Binokularprüfungen,

c)Ergebnisse aus den Tätigkeiten nach Buchstabe b bewerten, jeweils auch bei verminderter Sehleistung trotz Korrektion, d)allgemeine Gegebenheiten, okuläre anatomische Gegebenheiten sowie physiologische Gegebenheiten beschreiben und bewerten, e)folgende Veränderungen am visuellen System und deren Auswirkungen beschreiben, aa)entwicklungsbedingte, bb)altersabhängige, cc)systemisch bedingte sowie dd)pathologische,

f)augenoptische Teste und Untersuchungen des vorderen und des hinteren Augenabschnitts sowie des visuellen Systems, jeweils zur Feststellung von Auffälligkeiten, beschreiben und erläutern, g)Risikofaktoren für Augenerkrankungen beschreiben und erläutern, h)Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte, insbesondere Ergebnisse automatisierter optometrischer Verfahren, dokumentieren, analysieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten sowie in kundengerechter Sprache unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen kommunizieren, i)Korrektionswerte festlegen sowie j)Notwendigkeit einer Verweisung an eine Ärztin oder einen Arzt beurteilen,

2.Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie des Stands der Technik, hierzu zählen insbesondere: a)Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Produkten, Maschinen, Werkzeugen, Geräten sowie Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen, b)Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken sowie Haftungsrisiken bewerten und Folgen ableiten, c)Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften und Qualität der Leistungen, darauf aufbauend Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten, d)Vorteile und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte sowie anatomische Gegebenheiten, gesundheitliche Gegebenheiten, ästhetische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte sowie sicherheitstechnische Gesichtspunkte erläutern und abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen, e)Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise geben und dokumentieren, insbesondere im Hinblick auf aa)die Maßnahmen zur Korrektion von Refraktionsfehlern sowie bb)die Vermeidung, Linderung oder Abklärung von Sehstörungen,

f)auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und diese zu Angebotspaketen zusammenfassen, Angebotsunterlagen vorbereiten sowie Angebote erstellen, g)Dienstleistungspreise und Produktpreise erläutern sowie h)Leistungen unter Berücksichtigung vorab kalkulierter Preise vereinbaren.