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# § 6 Höhe der Zusatzgebühr für Datenauswertung und Datenbereitstellung
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(1) Für die Bereitstellung von standardisierten Datensätzen beträgt die Zusatzgebühr 1 000 Euro pro ausgewerteten Jahrgang.
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(2) Für die Auswertung und die Bereitstellung der Datenbestände mittels einer vom Nutzungsberechtigten vorformulierten Abfrage beträgt die Zusatzgebühr 1 000 Euro pro ausgewerteten Jahrgang.
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(3) Für die Bereitstellung von Daten in einer gesicherten virtuellen Umgebung des Forschungsdatenzentrums wird zusätzlich eine Gebühr für die Nutzung der Umgebung von 1 000 Euro pro Tag berechnet.
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