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# § 35 Berufsurkunde
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Die Berufsurkunde enthält
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1.die Bezeichnung der bestellenden Steuerberaterkammer,
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2.Ort und Datum der Ausstellung,
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3.Namen, Geburtsort und Geburtsdatum des Bewerbers,
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4.die Erklärung, daß der Bewerber als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt wird,
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5.Dienstsiegel und
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6.Unterschrift.
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Weitere Berufsbezeichnungen des Bewerbers sind in die Berufsurkunde nicht aufzunehmen. Akademische Grade oder staatlich verliehene Graduierungen sind nur aufzunehmen, wenn sie nachgewiesen worden sind.
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