11 lines
456 B
Markdown
11 lines
456 B
Markdown
# § 51 Prüfungsamt
|
|
|
|
(1) Beim Bildungszentrum der Bundeswehr wird ein Prüfungsamt eingerichtet.
|
|
|
|
(2) Das Prüfungsamt
|
|
1.organisiert die Laufbahnprüfung und führt sie durch,
|
|
2.entwickelt einheitliche Bewertungsmaßstäbe und sorgt dafür, dass in allen Prüfungen dieselben Bewertungsmaßstäbe angelegt werden,
|
|
3.vollzieht die Entscheidungen der Prüfungskommissionen.
|
|
|
|
(3) Das Prüfungsamt kann einzelne Aufgaben auf andere Dienststellen übertragen.
|