10 lines
1.0 KiB
Markdown
10 lines
1.0 KiB
Markdown
# § 26 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“
|
|
|
|
(1) Im Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die fachtechnischen Grundlagen der Aufklärung, insbesondere der Nachrichtengewinnung und Nachrichtenbearbeitung bei dem Bundesnachrichtendienst, vermittelt.
|
|
|
|
(2) Inhaltliche Schwerpunkte des Lehrgangs sind Auftrag, Gliederung und Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes im Allgemeinen und der Abteilung Technische Aufklärung im Besonderen. Insbesondere werden den Anwärterinnen und Anwärtern
|
|
1.technische Grundlagen zum Themenbereich Kommunikation vermittelt,
|
|
2.Prozesse und Erfassungssysteme in der Nachrichtengewinnung und Nachrichtenerfassung sowie deren technische Möglichkeiten und technische Grenzen vorgestellt,
|
|
3.die rechtlichen Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes vermittelt,
|
|
4.aktuelle länder- und themenbezogene Aufklärungsschwerpunkte vermittelt.
|