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# § 12 Anforderungen im Auswahlverfahren
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(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmalen festgestellt.
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(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
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1.Selbstkompetenz,
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2.Methodenkompetenz,
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3.Fachkompetenz,
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4.Sozialkompetenz sowie
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5.Führungs- und Managementkompetenz.
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(3) Die Feststellung der Eignung und Befähigung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Deren Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.
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