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# § 5 Prüfungsordnung
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(1) Die Prüfungsordnung regelt insbesondere:
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1.die Voraussetzungen für den Zugang zum Studium,
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2.die angebotenen Vertiefungsrichtungen und die ihnen zugeordneten akademischen Grade,
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3.die Zahl der Module und die Leistungspunkte, die in jedem Modul vergeben werden,
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4.die Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen und für den Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen,
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5.das Prüfungsverfahren,
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6.die Prüfungsformen und die Dauer oder den Umfang der Prüfungsformen,
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7.die Aufgaben und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, der Prüfenden und der Beisitzenden,
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8.die Grundsätze für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und für die Ermittlung der Gesamtnote,
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9.die Wiederholung von Prüfungen,
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10.die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
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11.das Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erworben worden sind, und von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen sowie
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12.die Einsicht in die Prüfungsakten nach den einzelnen Prüfungen.
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(2) Die Prüfungsordnung wird von der Universität der Bundeswehr München auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
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