6 lines
255 B
Markdown
6 lines
255 B
Markdown
# § 4 Erstprüfung
|
|
|
|
(1) Die erstmalige Bewertung der Sprachkenntnisse einer Stufe gilt als Erstprüfung.
|
|
|
|
(2) Als erstmalig bewertet gelten auch die Sprachkenntnisse einer Stufe, wenn die Geltungsdauer des Sprachvermerks für diese Stufe abgelaufen ist.
|