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# § 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.„Prüfen von Triebfahrzeugen“,
2.„Zug- und Rangierfahrten durchführen“,
3.„Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie
4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.