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# § 19 Projektarbeit
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(1) Die Projektarbeit besteht aus
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1.einer Projektmappe,
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2.einer Präsentation des Konzeptes der Projektmappe und
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3.einem Fachgespräch, das sich auf die Projektmappe und auf die Präsentation bezieht.
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(2) Für die Projektmappe erstellt die zu prüfende Person ein Marketing- und Präsentationskonzept oder ein Gastronomiekonzept. Das Konzept soll Angaben zum Marketing, zur Kalkulation und zur organisatorischen Durchführung des Projektes beinhalten.
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(3) Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Projektmappe eingrenzen. Die Projektmappe ist schriftlich anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Kalendertage.
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(4) In der Präsentation und in dem Fachgespräch soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,
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1.die fachlichen Zusammenhänge, die dem Projekt zugrunde liegen, aufzuzeigen,
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2.das Konzept verkaufsfördernd darzustellen,
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3.den Ablauf des Projektes zu begründen und
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4.mit dem Projekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle branchenbezogene Entwicklungen zu berücksichtigen.
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(5) Die Präsentation soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
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(6) Das Fachgespräch soll nicht länger als 10 Minuten dauern.
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