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# § 4 Einrichtung eines Beratungsangebots
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(1) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung richtet einen Telefon- und Online-Beratungsdienst ein. Die Beratung richtet sich an
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1.alle Personen, die von Konversionsbehandlungen betroffen sind oder sein können und an ihre Angehörigen sowie
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2.alle Personen, die sich aus beruflichen oder privaten Gründen mit sexueller Orientierung und selbstempfundener geschlechtlicher Identität befassen oder dazu beraten.
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(2) Die Beratung wird mehrsprachig und anonym angeboten.
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