Files
lawgit/laws_md/kbfg/§2.md

4 lines
219 B
Markdown

# § 2 Zweck des Sondervermögens
Aus dem Sondervermögen sollen Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern gefördert werden. Das Nähere wird durch eine Regelung nach Artikel 104b des Grundgesetzes bestimmt.